Mobiles Fallclearing

Das Mobile Fallclearing richtete sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Münster. Unterstützt wurden die Teilnehmenden in ihren persönlichen und individuellen Bedarfen, sodass eine umfassende soziale Teilhabe und damit auch eine Arbeitsaufnahme (wieder) zu ermöglich.

 

Mobiles FallclearingWirkungsorientiert – Lösungsorientiert – Nah am Menschen

Im Auftrag des Jobcenter Münster setzten wir an unterschiedlichen Standorten in Münster vom 01.11.2022 bis zum 30.11.2023 das Mobile Fallclearing um. Zielgruppe waren Menschen im SGBII-Bezug, die zum Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme nicht mehr durch das Jobcenter erreicht werden konnten, bzw. den bisherigen Beratungsprozess des Jobcenters ihrerseits unterbrochen hatten. Wir unterstützten bei der Bewältigung persönlicher Herausforderungen mit dem Ziel, eine soziale Teilhabe auf allen Ebenen (wieder) zu ermöglichen.

Die einzelnen Beratungstermine wurden im direkten Lebensumfeld der Teilnehmenden umgesetzt. Alternativ waren Termine im Büro, bei Netzwerkpartner*innen u.v.m. ebenso möglich. In der lösungs- und wirkungsorientierten Beratung wurde aktiviert, motiviert und darüber hinaus bestehende Vermittlungshemmnisse gemeinsam erkannt und abgebaut. Persönliche Anliegen wurden im Prozess kleinschrittig bearbeitet. Die Beratenden reagierten flexibel und wertschätzend auf die Bedarfe der Teilnehmenden. Hierzu gehörte auch, die aufgewendete Zeit, die Offenheit und das Vertrauen seitens der Teilnehmenden anzuerkennen.

Im Mobilen Fallclearing arbeiteten wir mit drei Phasen in zwei Modulen: Die Einstiegsphase und die Bearbeitungsphase bildeten dabei das erste Modul. Die Verstetigung der Übergänge das zweite Modul.

  1. Einstiegsphase: Die Einstiegsphase war durch die Kontaktaufnahme und ein gegenseitiges Kennenlernen geprägt. Wir nahmen uns viel Zeit, um unsere Teilnehmenden und ihre Lebenssituation kennenzulernen.
  2. In der Bearbeitungsphase wurden die Ziele der Teilnehmenden reflektiert und konkretisiert. Gemeinsam wurden Schritte zur Erreichung dieser Ziele bearbeitet.
  3. Die Ausgestaltung des zweiten Moduls war sehr individuell. Das zweite Modul wurde genutzt, um Teilnehmende auch nach dem Erreichen der Ziele zu unterstützen, um diese langfristig zu sichern.

Zugangsvoraussetzungen

Das Mobile Fallclearing war ein Angebot gemäß §16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Die Zuweisung in das Projekt übernahmen die Jobcoaches des Jobcenters Münster.

Das Projekt war bis zum 30.11.2023 befristet.

 

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