Mobiles FallclearingWirkungsorientiert – Lösungsorientiert – Nah am Menschen
Im Auftrag des Jobcenter Münster setzen wir an unterschiedlichen Standorten in Münster seit dem 01.11.2022 das Mobile Fallclearing um. Zielgruppe sind Menschen im SGBII-Bezug, die zum Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme nicht mehr durch das Jobcenter erreicht werden konnten, bzw. den bisherigen Beratungsprozess des Jobcenters ihrerseits unterbrochen haben. Wir unterstützen bei der Bewältigung persönlicher Herausforderungen mit dem Ziel, eine soziale Teilhabe auf allen Ebenen (wieder) zu ermöglichen.
Die einzelnen Beratungstermine werden im direkten Lebensumfeld der Teilnehmenden umgesetzt. Alternativ sind Termine im Büro, bei Netzwerkpartner:innen u.v.m. ebenso möglich. In der lösungs- und wirkungsorientierten Beratung wird aktiviert, motiviert und darüber hinaus werden bestehende Vermittlungshemmnisse gemeinsam erkannt und abgebaut. Persönliche Anliegen werden im Prozess kleinschrittig bearbeitet. Die Beratenden reagieren flexibel und wertschätzend auf die Bedarfe der Teilnehmenden. Hierzu gehört es auch, die aufgewendete Zeit, die Offenheit und das Vertrauen seitens der Teilnehmenden anzuerkennen.
Im Mobilen Fallclearing arbeiten wir mit drei Phasen. Die Einstiegsphase und die Bearbeitungsphase bilden dabei das erste Modul. Die Verstetigung der Übergänge das zweite Modul.
- Einstiegsphase: Die Einstiegsphase ist durch die Kontaktaufnahme und ein gegenseitiges Kennenlernen geprägt. Wir nehmen uns viel Zeit, um unsere Teilnehmenden und ihre Lebenssituation kennenzulernen.
- In der Bearbeitungsphase werden die Ziele der Teilnehmenden reflektiert und konkretisiert. Gemeinsam werden Schritte zur Erreichung dieser Ziele bearbeitet.
- Die Ausgestaltung des zweiten Moduls ist sehr individuell. Das zweite Modul wird genutzt, um Teilnehmende auch nach dem Erreichen der Ziele zu unterstützen, um diese langfristig zu sichern.
Zugangsvoraussetzungen
Das Mobile Fallclearing ist ein Angebot gemäß §16 Abs. 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) i.V.m §45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Die Zuweisung in das Projekt übernehmen die Jobcoaches des Jobcenters Münster.
Das Projekt ist bis zum 30.11.2023 befristet.
Unser Team des Mobilen Fallclearings in Münster

Ia OtinashviliProjektkoordinatorin und Beraterin Mobiles Fallclearing
0151 646 215 37
i.otinashvili(at)asb-muenster.de

Stefanie DammBeraterin Mobiles Fallclearing
(0160) 69 76 404
s.damm(at)asb-muenster.de

Maryam HajizadahBeraterin Mobiles Fallclearing
0170 127 81 83
m.hajizadah(at)asb-muenster.de

Marian TeiglerBerater Mobiles Fallclearing
0170 117 65 72
m.teigler(at)asb-muenster.de

Alexander PetersTeilnahmeverwaltung Mobiles Fallclearing
Geschäftsstelle Münster
Gustav-Stresemann-Weg 62
48155 Münster
(0251) 2897 - 117
a.peters(at)asb-muenster.de
Weitere Ansprechpersonen

Sairaja SooriyakumaranLeitung Bereich Integration und Beschäftigung
ASB Bildung und Beratung
Grabenstraße 12
59320 Ennigerloh
(0151) 12 03 97 84
s.sooriyakumaran(at)asb-muenster.de

Karsten BerndtFachbereichsleitung Flüchtlingshilfe, Integration und Beschäftigung
Geschäftsstelle Münster
Gustav-Stresemann-Weg 62
48155 Münster
(0251) 28 97 - 401
k.berndt(at)asb-muenster.de