FSJ und BFD Ein Jahr fürs Leben

Arbeit im Team, erste Erfahrungen im Berufsleben und spannende Einsatzgebiete: Unsere Freiwilligendienste bieten viele Möglichkeiten.

Schon was vor in nächster Zeit?

Du möchtest dich sozial engagieren? Du möchtest nach der Schule erste Berufserfahrung sammeln? Du hast noch nichts vor in nächster Zeit?

Das Freiwillige Soziale Jahr und der Bundesfreiwilligendienst bieten Dir viele Chancen und Perspektiven. Beim ASB arbeitest Du in einem Team, sammelst erste praktische Erfahrungen und lernst neue Freunde kennen.

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Die Einsatzbereiche für FSJ’ler*innen/BFD'ler*innen sind vielfältig

Wer kann bei FSJ und BFD aktiv werden?

Jeder junge Mensch, der nicht mehr schulpflichtig ist und zwischen 16 und 27 Jahren ist, kann sich in einem Freiwilligen Sozialen Jahr einbringen.
Für den Bundesfreiwilligendienst gilt diese Altersgrenze nicht. Jeder kann, egal welchen Alters, sich im BFD engagieren.

Wie lange dauert ein FSJ/BFD?

Die Dauer eines FSJ/BFD beträgt in der Regel mindestens 12 Monate und kann auf 18 Monate verlängert werden.

Ein FSJ/BFD beginnt in der Regel zum Anfang oder zur Mitte des Jahres, ein Einstieg ist aber grundsätzlich auch zu jedem Monatsanfang möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Führerschein Klasse B im Bereich der Tätigkeit bei den Fahrdiensten erforderlich ist.

Was spricht noch für ein FSJ/BFD?

Während des FSJ/BFD

  • erhalten die Freiwilligen ein monatliches Taschengeld,
  • sind gesetzlich krankenversichert und
  • haben regulären Urlaubsanspruch.
  • Der ASB zahlt die Beiträge für die Sozialversicherungen.
  • Spezielle Seminare, die insgesamt 25 Tage umfassen, unterstützen als fester Bestandteil die FSJ’ler*innen/BFD'ler*innen und bieten die Gelegenheit mit anderen FSJ’ler*innen/BFD'ler*innen Erfahrungen und Wissen auszutauschen sowie Erfolgsmomente zu teilen.

Die Mitarbeiter*innen des ASB Münsterland betreuen die Freiwilligen, stehen ihnen beratend zur Seite und unterstützen bei auftretenden Fragen und Problemen.

Nach Abschluss des FSJ/BFD erhält jede*r FSJ’ler*in/BFD'ler*in auf Wunsch ein Arbeitszeugnis, das die freiwillige und berufsqualifizierende Tätigkeit ausführlich bescheinigt. Dieser Nachweis über die gesammelten praktischen Qualifikationen motiviert nicht nur, sondern wird auch von zukünftigen Arbeitgebern im Lebenslauf hoch geschätzt.

Zudem werden das FSJ und der BFD von vielen Hochschulen als „Wartesemester“ für einen Studienplatz angerechnet und gelten als Vorpraktikum für bestimmte pflegerische und pädagogische Ausbildungen und Studiengänge.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema FSJ/BFD freuen sich die Mitarbeiter*innen des ASB Münsterland auf deine Nachricht.

 

Ansprechpartner*in

Kathrin HeckerKoordination Freiwilligendienste

Geschäftsstelle Münster
Gustav-Stresemann-Weg 62
48155 Münster

(0251) 28 97-340
fsj(at)asb-muenster.de