Hinweisgeberschutz beim ASB Münsterland

Hinweisgeberschutzgesetz

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland zu ermöglichen, um sogenannte „Whistleblower“ vor Benachteiligungen zu schützen. Zu diesem Zweck ist am 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.

Hintergründe

Missstände in Unternehmen und Behörden werden oftmals als erstes durch die Beschäftigten wahrgenommen. Durch ihre Hinweise können Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber*innen übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung oder Offenlegung drohen und sie davor abschrecken könnten, Meldungen zu tätigen. Diesen Schutz soll das Hinweisgeberschutzgesetz gewährleisten. 

Hinweisgeberschutz beim ASB Münsterland

Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist im Interesse der Beschäftigten und des Unternehmens. Daher haben wir für Mitarbeitende und bestimmte Dritte eine Möglichkeit geschaffen, im Unternehmen festgestellte Rechtsverstöße über ein Online-Portal einfach und diskret zu melden.

Um die höchstmögliche Unabhängigkeit und Vertraulichkeit Ihrer Meldung zu sichern, arbeiten wir dazu mit der Kanzlei Siebel zusammen. Die Kanzlei Siebel nimmt Ihre Meldung gerne entgegen und bearbeitet diese unabhängig und eigenverantwortlich. Das ganze Verfahren unterliegt den strengen gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG).

Alternativ zu dieser internen Meldung steht Ihnen auch die Nutzung einer externen Meldestelle offen.

Weitere Informationen und die Möglichkeit eine Meldung abzugeben, erhalten Sie unter: https://asb-muensterland.ks-hinweise.de/