MaBiA

Das Angebot MaBiA – Marktorientierte Beschäftigungsintegration für Asylbewerber*innen und Asylberechtigte – war eine individuelle Beratung und Begleitung, um den Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Individuelle Beratung und Begleitung

Ab 2017 boten der ASB RV Münsterland e.V. und Chance e.V. in Kooperation das Unterstützungsangebot MaBiA (Marktorientierte Beschäftigungsintegration für Asylbewerber*innen und Asylberechtigte) an. Die individuelle Beratung und Begleitung für Menschen mit Migrationshintergrund wurde im Auftrag des Jobcenters und der Agentur für Arbeit durchgeführt.

MaBiA begleitete und unterstützte den Integrationsprozess in Deutschland. Die im Rahmen von MaBiA geleistete individuelle Unterstützung zielte darauf ab, die teilnehmende Person soweit zu befähigen, dass der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt (wieder) gewährleistet war.

Im Verlauf eines ressourcenorientierten Einzelcoachings wurden mögliche Vermittlungshemmnisse gemeinsam erkannt, minimiert und beseitigt. In diesem Zusammenhang standen beispielsweise Themen wie der Zugang zum Arbeitsmarkt, der qualifizierte Spracherwerb, der Abbau von Unsicherheiten im Umgang mit Ämtern und die gemeinsame Bearbeitung von individuell ausgeprägten Existenzängsten im Mittelpunkt. In Zusammenarbeit mit den Teilnehmenden wurden realistische Zukunftsperspektiven aufgebaut und deren Umsetzung begleitet.

Zugangsvoraussetzungen

Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an MaBiA war der Bezug von Leistungen aus dem SGB II oder SGB III. Das Angebot MaBiA richtete sich an neuzugewanderte Menschen und an schon länger in Deutschland lebende Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Basiskenntnisse der deutschen Sprache waren wünschenswert. MaBiA wurde in Kooperation mit Chance e.V. im Raum der Stadt Münster sowie in Ahlen, Beckum und Warendorf angeboten.

MaBiA war eine nach AZAV (Akkreditierungs-​ und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierte Arbeitsmarktmaßnahme nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III. Bei Vorliegen eines Aktivierungs-​ und Vermittlungsgutscheins (AVGS), der durch das Jobcenter bzw. die Agentur für Arbeit ausgestellt wird, konnten die Kosten für dieses Angebot übernommen werden.

Charta der Vielfalt

Der ASB ist Unterzeichner der Charta der Vielfalt.

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